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Rheumatische Erkrankungen und Arthroseschmerzen
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Rheumatische Erkrankungen und Arthroseschmerzen

Rheumatische Erkrankungen und Arthroseschmerzen gehören in der Schweiz zu den häufigsten chronischen Gesundheitsproblemen. Sie betreffen Gelenke, Muskeln und Bindegewebe und können mit Schmerzen, Steifigkeit und Bewegungseinschränkungen einhergehen. Zu den bekanntesten Formen zählen rheumatoide Arthritis, Arthrose, Psoriasis-Arthritis und entzündliche Weichteilrheumatismen.

Viele Betroffene erleben eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität, besonders dann, wenn klassische Schmerz- oder Entzündungsmedikamente nicht ausreichend wirken oder Nebenwirkungen verursachen.

Das Interesse an cannabinoidbasierten Arzneimitteln hat in den letzten Jahren zugenommen. Forschungen deuten darauf hin, dass das Endocannabinoid-System (ECS) eine Rolle in der Schmerzwahrnehmung und Entzündungsregulation spielt. In Einzelfällen kann unter ärztlicher Aufsicht geprüft werden, ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis als ergänzende Option in Betracht kommt.

Ob eine solche Behandlung medizinisch sinnvoll ist, entscheidet ausschliesslich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Abklärung.

Rheumatische Erkrankungen und Arthroseschmerzen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
In ausgewählten Fällen kann eine ärztlich begleitete Therapie mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln in Betracht gezogen werden, immer unter medizinischer Aufsicht und gemäss den geltenden Schweizer Vorgaben.

Was versteht man unter rheumatischen Erkrankungen?

Der Begriff Rheuma umfasst über 200 verschiedene Krankheitsbilder, die Gelenke, Muskeln, Sehnen oder das Bindegewebe betreffen. Die häufigsten Formen sind:

  • Rheumatoide Arthritis: Chronisch-entzündliche Gelenkerkrankung, oft an Händen und Füssen.
  • Arthrose: Degenerative Gelenkveränderung durch Abnutzung, häufig bei älteren Menschen.
  • Psoriasis-Arthritis: Gelenkentzündung im Zusammenhang mit Schuppenflechte.
  • Fibromyalgie: Chronisches Schmerzsyndrom mit weitverbreiteten Muskelschmerzen.

Typische Symptome:

  • Gelenkschmerzen, Schwellungen oder Steifigkeit
  • Bewegungseinschränkungen
  • Morgensteifigkeit
  • Müdigkeit oder Erschöpfung
  • Entzündungszeichen (Rötung, Wärmegefühl)

Die Ursachen sind vielfältig, von Autoimmunprozessen bis zu mechanischer Überlastung.

Wann ist ärztliche Beratung sinnvoll?

Eine ärztliche Abklärung ist angezeigt, wenn Schmerzen über längere Zeit bestehen, sich verschlimmern oder alltägliche Aktivitäten beeinträchtigen.

In ausgewählten Fällen kann die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob cannabinoidbasierte Arzneimittel ergänzend zu bestehenden Therapien wie entzündungshemmenden Medikamenten, Physiotherapie oder Schmerzmitteln eingesetzt werden können.

Die Entscheidung erfolgt individuell, immer im Rahmen der ärztlichen Verantwortung und unter Berücksichtigung der bisherigen Behandlungsverläufe.

Mögliche Therapieformen in der Schweiz

Approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen in der Schweiz verschiedene Darreichungsformen cannabinoidbasierter Arzneimittel verschreiben. Die Auswahl erfolgt individuell und kann beinhalten:

  • Tropfen oder Öle – ermöglichen eine präzise Dosierung, oft bei chronischen Schmerzzuständen.
  • Kapseln – für gleichmässige Wirkspiegel und langfristige Anwendung geeignet.
  • Magistrale Rezepturen – individuell hergestellte Zubereitungen in spezialisierten Apotheken.
  • Inhalative Anwendungen – in medizinisch begründeten Einzelfällen bei akuten Schmerzschüben.

Alle Präparate müssen den Qualitätsstandards von GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice) entsprechen und werden ausschliesslich über zugelassene Apotheken abgegeben.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz cannabinoidbasierte Arzneimittel ohne Sonderbewilligung verschreiben.

  • Präparate unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG).
  • Die Swissmedic überwacht Sicherheit, Qualität und Zulassung.
  • Abgabe ausschliesslich über Apotheken.
  • Ärztliche Kontrolle und Nachsorge sind verpflichtend.

Diese gesetzliche Grundlage ermöglicht eine sichere Anwendung unter medizinischer Aufsicht.

Sicherheit und Kontrolle

Cannabinoidbasierte Arzneimittel dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht und bei klarer Indikation angewendet werden.
Die Sicherheit wird durch kontrollierte Herstellungsprozesse und regelmässige Qualitätsprüfungen gewährleistet.

Hinweis:
Eine Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Cannabisprodukten ersetzt keine ärztliche Betreuung und wird nicht empfohlen.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Wann kann eine cannabinoidbasierte Therapie bei Rheuma oder Arthrose erwogen werden?
Nur nach individueller ärztlicher Abklärung – insbesondere, wenn klassische Schmerz- oder Entzündungsmedikamente nicht ausreichend wirken.

2. Wirken Cannabinoide entzündungshemmend?
Das Endocannabinoid-System spielt eine Rolle bei der Regulation von Schmerz und Entzündung. Die Forschung hierzu ist aktiv, eine Behandlung erfolgt jedoch ausschliesslich unter ärztlicher Kontrolle.

3. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nur in Ausnahmefällen und nach Antrag der behandelnden Ärztin oder des Arztes – insbesondere bei chronischen, therapieresistenten Schmerzen.

4. Welche Darreichungsformen sind möglich?
Oft werden Tropfen, Öle oder Kapseln verschrieben. Die Form hängt von den individuellen Bedürfnissen und der medizinischen Einschätzung ab.

5. Gibt es Studien zu Cannabis bei Arthrose oder Rheuma?
Internationale Studien untersuchen den Einsatz von Cannabinoiden bei entzündlichen Gelenkerkrankungen. Erste Ergebnisse deuten auf mögliche schmerzlindernde Effekte hin, weitere Forschung ist im Gange.

Rechtliche Hinweise

  • Cannabinoidbasierte Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
  • Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
  • Online-Käufe oder Importe sind nicht erlaubt.
  • Die Arzneimittelsicherheit wird durch Swissmedic überwacht.

Compliance-Hinweis

Dieser Text dient ausschliesslich der Information über rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen cannabinoidbasierter Therapien in der Schweiz.
Er ersetzt keine ärztliche Beratung und stellt keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar.

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Quellen & Referenzen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinischer Cannabis in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereiche (Stand: 2024)
  • Swissmedic – Information zu Cannabis für medizinische Zwecke und Arzneimittel mit Cannabinoiden (Merkblatt, 2023)
  • Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie (SGR) – Leitlinien zur Behandlung von rheumatoider Arthritis und Arthrose (2023)
  • Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) – Leitfaden zur Verschreibung von Betäubungsmitteln und cannabinoidhaltigen Arzneimitteln (2023)
  • Pain Medicine Journal (2022) – Cannabinoids and chronic musculoskeletal pain: current evidence and challenges
  • Swiss Society for Addiction Medicine (SSAM) – Hinweise zu Cannabispräparaten in der klinischen Praxis (2022)

⚠️ Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt nur nach ärztlicher Einschätzung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

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