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Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme (ADHS)
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Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme (ADHS)

Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme gehören zu den häufigsten neurobiologischen Herausforderungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. In der Schweiz sind schätzungsweise 3–5 % der Bevölkerung von einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) betroffen – mit deutlichen Unterschieden in Ausprägung und Alltagseinfluss.
Typische Symptome sind Konzentrationsschwierigkeiten, innere Unruhe, emotionale Reizbarkeit oder Schwierigkeiten in der Selbstorganisation.

In den letzten Jahren wurden internationale und vereinzelt auch Schweizer Forschungsprojekte durchgeführt, die untersuchten, wie cannabinoidbasierte Arzneimittel neurobiologische Regulationsmechanismen des Endocannabinoid-Systems (ECS) beeinflussen können. Erste Pilotdaten deuten darauf hin, dass sich bestimmte cannabinoidbasierte Ansätze bei erwachsenen ADHS-Patientinnen und -Patienten ergänzend unter ärztlicher Aufsicht einsetzen lassen könnten – immer mit Fokus auf Sicherheit, Verträglichkeit und individuelle Verträglichkeit.

Ob eine solche Therapieform medizinisch sinnvoll ist, entscheidet ausschliesslich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Abklärung.

Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme können die Lebensqualität und soziale Teilhabe erheblich beeinträchtigen.
In ausgewählten Fällen kann eine ärztlich begleitete Therapie mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln in Betracht gezogen werden – stets unter medizinischer Aufsicht und gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

Was versteht man unter ADHS und Aufmerksamkeitsproblemen?

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die durch ein Ungleichgewicht in den Botenstoffsystemen des Gehirns gekennzeichnet ist – insbesondere im Dopamin- und Noradrenalin-Stoffwechsel.

Kernsymptome sind:

  • Aufmerksamkeitsprobleme – Schwierigkeiten, den Fokus über längere Zeit zu halten.
  • Impulsivität – spontanes Handeln ohne ausreichende Kontrolle.
  • Hyperaktivität – übermässige innere oder körperliche Unruhe.

Viele Erwachsene zeigen eher die unaufmerksame oder kombinierte Form ohne ausgeprägte motorische Hyperaktivität.
Unbehandelt kann ADHS zu Problemen im Berufsleben, in Beziehungen und im Selbstwertgefühl führen.

Wann ist ärztliche Beratung sinnvoll?

Eine ärztliche Beratung ist empfehlenswert, wenn Aufmerksamkeitsprobleme über längere Zeit anhalten und den Alltag deutlich beeinträchtigen – etwa durch Leistungseinbussen, Schlafprobleme, Stress oder emotionale Überforderung.

In Einzelfällen kann geprüft werden, ob eine ärztlich begleitete Therapie mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln medizinisch begründet ist – beispielsweise, wenn andere Behandlungsoptionen nicht ausreichend wirken oder unerwünschte Nebenwirkungen verursachen.

Die Entscheidung über eine mögliche Anwendung erfolgt immer individuell und ausschliesslich unter ärztlicher Verantwortung.

Mögliche Therapieformen in der Schweiz

Approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen in der Schweiz verschiedene Darreichungsformen cannabinoidbasierter Arzneimittel verschreiben. Die Auswahl richtet sich nach der medizinischen Einschätzung und kann beinhalten:

  • Tropfen oder Öle – kontrollierte Dosierung und einfache Anwendung.
  • Kapseln – standardisierte Zusammensetzungen für gleichmässige Wirkspiegel.
  • Magistrale Rezepturen – individuell angepasste Zubereitungen in spezialisierten Apotheken.
  • Inhalative Anwendungen – in seltenen medizinisch begründeten Fällen, etwa bei schnellen Wirkungseintritten.

Alle Präparate unterliegen den Anforderungen von Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Distribution Practice (GDP). Die Abgabe erfolgt ausschliesslich über zugelassene Apotheken.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz cannabinoidbasierte Arzneimittel ohne Sonderbewilligung verschreiben.

  • Präparate unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG).
  • Die Aufsicht erfolgt durch Swissmedic, welche Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit überwacht.
  • Abgabe ausschliesslich über Apotheken.
  • Ärztliche Kontrolle und Nachsorge sind verpflichtend.

Diese Regelung ermöglicht eine strukturierte, ärztlich überwachte Versorgung für Patientinnen und Patienten mit chronischen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen.

Sicherheit und Kontrolle

Cannabinoidbasierte Arzneimittel dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht und bei klarer Indikation eingesetzt werden.
Die Sicherheit wird durch kontrollierte Herstellungsprozesse und regelmässige Qualitätsprüfungen sichergestellt.

Hinweis:
Eine Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Cannabisprodukten ersetzt keine medizinische Betreuung und wird nicht empfohlen.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Wann kann eine cannabinoidbasierte Therapie bei ADHS geprüft werden?
Nur nach individueller ärztlicher Beurteilung – insbesondere, wenn andere Therapien (z. B. Psychostimulanzien, Verhaltenstherapie) nicht ausreichend helfen oder unverträglich sind.

2. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nur in begründeten Ausnahmefällen mit dokumentierter Therapieresistenz und nach Antrag der behandelnden Ärztin oder des Arztes.

3. Gibt es wissenschaftliche Hinweise?
Es existieren erste Studien und Fallserien, die mögliche neurobiologische Effekte auf Konzentration, Stimmung und Impulsregulation zeigen. Die Datenlage ist jedoch noch begrenzt.

4. Wie läuft der Prozess ab?
Nach einer ausführlichen Anamnese prüft die Ärztin oder der Arzt, ob eine cannabinoidbasierte Therapieform in Betracht kommt. Die Abgabe erfolgt ausschliesslich über Apotheken.

Rechtliche Hinweise

  • Cannabinoidbasierte Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
  • Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
  • Online-Käufe oder Importe sind nicht erlaubt.
  • Die Arzneimittelsicherheit wird durch Swissmedic überwacht.

Compliance-Hinweis

Dieser Text dient ausschliesslich der Information über rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen cannabinoidbasierter Therapien in der Schweiz.
Er ersetzt keine ärztliche Beratung und stellt keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar.

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Quellen & Referenzen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinischer Cannabis in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereiche (Stand: 2024)
  • Swissmedic – Information zu Cannabis für medizinische Zwecke und Arzneimittel mit Cannabinoiden (Merkblatt, 2023)
  • Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) – Leitfaden zur Verschreibung von Betäubungsmitteln und cannabinoidhaltigen Arzneimitteln (2023)
  • Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) – Behandlungsleitlinien ADHS im Erwachsenenalter (2023)
  • Frontiers in Psychiatry (2022) – Endocannabinoid modulation and attention regulation: emerging insights for ADHD treatment
  • Swiss Society for Addiction Medicine (SSAM) – Hinweise zu Cannabispräparaten in der klinischen Praxis (2022)

⚠️ Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt nur nach ärztlicher Einschätzung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

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