Fachärztliche Beratung
flexibel
sicher
wissenschaftlich fundiert
support@enmedify.com
Registrieren / Anmelden
Zurück
HomeIndikationen
Multiple Sklerose, Parkinson & Spastik
Inhalt

Multiple Sklerose, Parkinson & Spastik

Multiple Sklerose (MS), Morbus Parkinson und spastische Syndrome gehören zu den häufigsten chronisch-neurologischen Erkrankungen in der Schweiz.
Sie betreffen das zentrale Nervensystem und können zu Muskelsteifigkeit, Bewegungsstörungen, Schmerzen, Müdigkeit und erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität führen.

Viele Betroffene suchen ergänzende Möglichkeiten, um Symptome besser zu kontrollieren oder die Belastung durch alltägliche Beschwerden zu verringern.
In den letzten Jahren wurde vermehrt untersucht, welche Rolle cannabinoidbasierte Arzneimittel im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie spielen können, insbesondere bei Spastik, chronischen Schmerzen oder Schlafproblemen.

Ob eine solche Behandlung medizinisch sinnvoll ist, entscheidet ausschliesslich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Abklärung.
Die Therapie erfolgt stets im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung und unter medizinischer Aufsicht.

Was versteht man unter Multipler Sklerose, Parkinson & Spastik?

Diese Erkrankungen betreffen die Signalübertragung im Nervensystem:

  • Multiple Sklerose (MS): Eine Autoimmunerkrankung, bei der Entzündungen die Nervenleitbahnen beeinträchtigen. Typische Symptome sind Spastik, Müdigkeit, Schmerzen und motorische Einschränkungen.
  • Morbus Parkinson: Eine neurodegenerative Erkrankung, bei der Dopamin-produzierende Nervenzellen absterben. Folgen sind Zittern, Muskelsteifheit, verlangsamte Bewegungen und oft auch Schlafstörungen.
  • Spastik: Eine übermässige Muskelanspannung, die häufig infolge neurologischer Erkrankungen (z. B. MS, Schlaganfall, Rückenmarksverletzung) entsteht.

Diese Beschwerden können den Alltag erheblich beeinflussen und erfordern eine sorgfältig abgestimmte Therapie.

Wann ist ärztliche Beratung sinnvoll?

Eine ärztliche Beratung ist ratsam, wenn:

  • Spastik, Schmerzen oder Bewegungsstörungen trotz Standardtherapie fortbestehen,
  • Medikamente starke Nebenwirkungen verursachen,
  • Schlafqualität oder Alltagsfunktion deutlich eingeschränkt sind.

In ausgewählten Fällen kann die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob eine cannabinoidbasierte Begleittherapie medizinisch begründet ist, etwa zur Linderung von Spastik oder chronischen Schmerzen.
Die Entscheidung erfolgt individuell und unter Beachtung aller Wechselwirkungen mit bestehenden Therapien.

Mögliche Therapieformen in der Schweiz

In der Schweiz dürfen approbierte Ärztinnen und Ärzte verschiedene Darreichungsformen cannabinoidbasierter Arzneimittel verschreiben. Die Auswahl erfolgt patientenindividuell und kann beinhalten:

  • Tropfen oder Öle – ermöglichen präzise Dosierung, häufig für chronische Beschwerden eingesetzt.
  • Kapseln – standardisierte, einfach anzuwendende Darreichungsform.
  • Magistrale Zubereitungen – individuell abgestimmte Rezepturen aus Apotheken.
  • Inhalative Anwendungen – in medizinisch begründeten Einzelfällen zur raschen Symptomkontrolle.

Alle Präparate unterliegen den Anforderungen von GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice) und werden ausschliesslich über zugelassene Apotheken abgegeben.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz cannabinoidbasierte Arzneimittel ohne Sonderbewilligung verschreiben.

  • Präparate unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG).
  • Die Swissmedic überwacht Qualität, Sicherheit und Zulassung.
  • Abgabe ausschliesslich über Apotheken.
  • Ärztliche Beratung und Nachkontrolle sind verpflichtend.

Diese rechtliche Grundlage sorgt für Patientensicherheit und eine kontrollierte medizinische Anwendung.

Sicherheit und Kontrolle

Cannabinoidbasierte Arzneimittel dürfen nur bei medizinischer Indikation und unter ärztlicher Überwachung eingesetzt werden.
Die Sicherheit wird durch zertifizierte Herstellungsbedingungen und regelmässige Qualitätsprüfungen gewährleistet.

Hinweis:
Eine Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Cannabisprodukten ersetzt keine ärztliche Betreuung und wird nicht empfohlen.

Häufige Fragen (FAQ)

Viele Patientinnen und Patienten mit neurologischen Bewegungsstörungen interessieren sich für die Rolle von Cannabinoiden in der Symptomkontrolle.
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen – mit neutralen, medizinisch geprüften Antworten:

1. Wann kann eine cannabinoidbasierte Therapie in Betracht gezogen werden?
Nach individueller ärztlicher Prüfung – insbesondere bei therapieresistenter Spastik, chronischen Schmerzen oder Schlafstörungen.

2. Gibt es wissenschaftliche Hinweise?
Ja. Studien zeigen, dass bestimmte Cannabinoidpräparate (z. B. nabiximols) bei Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose die Spastik und Schmerzen lindern können. Die Anwendung erfolgt ausschliesslich unter ärztlicher Aufsicht.

3. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nur in Ausnahmefällen – wenn die Behandlung medizinisch begründet und andere Therapien ausgeschöpft sind.

4. Welche Darreichungsformen werden bevorzugt?
Oft Tropfen oder Sprays, da sie eine flexible Dosierung ermöglichen. Die Form wird individuell vom Arzt gewählt.

5. Können Cannabinoide mit anderen Medikamenten interagieren?
Ja, insbesondere mit Medikamenten, die über das Leberenzymsystem (CYP450) abgebaut werden. Eine sorgfältige ärztliche Kontrolle ist daher zwingend erforderlich.

Rechtliche Hinweise

  • Cannabinoidbasierte Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
  • Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
  • Online-Käufe oder Importe sind nicht erlaubt.
  • Die Arzneimittelsicherheit wird durch Swissmedic überwacht.

Compliance-Hinweis

Dieser Text dient ausschliesslich der Information über rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen cannabinoidbasierter Therapien in der Schweiz.
Er ersetzt keine ärztliche Beratung und stellt keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar.

Möchtest Du herausfinden, ob eine Therapie für Dich infrage kommt?
Jetzt kostenloses Screening starten

Quellen & Referenzen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinischer Cannabis in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereiche (Stand: 2024)
  • Swissmedic – Information zu Cannabis für medizinische Zwecke und Arzneimittel mit Cannabinoiden (Merkblatt, 2023)
  • Schweizerische Gesellschaft für Neurologie (SGN) – Empfehlungen zur Therapie von Spastik bei MS und Parkinson (2023)
  • Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) – Leitfaden zur Verschreibung von Betäubungsmitteln und cannabinoidhaltigen Arzneimitteln (2023)
  • Multiple Sclerosis Journal (2023) – Efficacy and safety of cannabinoid-based treatments for spasticity and pain
  • Parkinsonism & Related Disorders (2022) – Clinical use of cannabinoids in Parkinson’s disease and related disorders
  • Swiss Society for Palliative Medicine, Care and Support (palliative ch) – Leitlinien zur Symptomkontrolle bei neurologischen Erkrankungen (2022)

⚠️ Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt nur nach ärztlicher Einschätzung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

Digitale Innovation trifft auf persönliche Betreuung
Unser hybrides Modell kombiniert das Beste aus zwei Welten:
Persönliche Konsultationen vor Ort
– für Patient:innen, die den direkten Austausch mit Ärzt:innen bevorzugen
Online-Sprechstunden über unsere digitale Plattform
- ortsunabhängig, datenschutzkonform & flexibel in ganz Deutschland
Rezeptausstellung durch unsere Ärzt:innen
  – nach ärztlicher Prüfung & Indikation direkt an lizenzierte Apotheken
Individuelle Therapieanpassung & regelmässige Nachsorge
 – für eine nachhaltige, sichere & medizinisch begleitete Behandlung