Schlafstörungen & Stress
Schlafprobleme gehören in der Schweiz zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden. Sie beeinträchtigen das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit und oft auch die psychische Stabilität. Viele Betroffene berichten über Einschlafschwierigkeiten, häufiges Aufwachen oder fehlende Erholung trotz ausreichender Schlafdauer.
Wenn Schlafprobleme über längere Zeit bestehen oder andere Behandlungen keine ausreichende Wirkung zeigen, kann eine ärztliche Abklärung helfen, neue medizinische Optionen besser zu verstehen – darunter auch cannabinoidbasierte Arzneimittel. Ob eine solche Therapie medizinisch sinnvoll ist, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach individueller Beurteilung.
suchte eine Pilotstudie die Wirkung eines Cannabis Mischpräparats, das sowohl THC, CBD als auch ausgewählte Terpene enthält und moderate Verbesserungen in Schlafqualität und Stimmung bei guter Verträglichkeit zeigte.
Schlafstörungen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
In bestimmten Fällen kann eine ärztlich begleitete Therapie mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln in Betracht gezogen werden, immer unter medizinischer Aufsicht und nach individueller Abklärung.
Was versteht man unter Schlafstörungen?
Der Begriff Schlafstörung umfasst verschiedene Formen von Schlafproblemen, die das Ein- oder Durchschlafen erschweren oder die Schlafqualität mindern können.
Beispiele:
- Insomnie: Ein- oder Durchschlafprobleme
- Zirkadiane Rhythmusstörungen: Verschiebungen des Schlaf-Wach-Rhythmus
- Stressbedingte Schlafprobleme
- Schlafstörungen bei chronischen Schmerzen
Schätzungen zufolge haben rund ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung gelegentlich Schlafprobleme, etwa zehn Prozent sind langfristig betroffen.
Wann ist ärztliche Beratung sinnvoll?
Wenn Schlafprobleme über Wochen anhalten oder sich verschlimmern, kann eine ärztliche Beurteilung helfen, Ursachen und mögliche Behandlungswege zu klären. In ausgewählten Fällen kann dabei geprüft werden, ob eine ärztlich begleitete Therapie mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln medizinisch begründet ist. Eine solche Entscheidung erfolgt ausschliesslich unter ärztlicher Verantwortung und gemäss den rechtlichen Vorgaben.
Mögliche Therapieformen in der Schweiz
Approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen in der Schweiz verschiedene Darreichungsformen cannabinoidbasierter Arzneimittel verschreiben. Die Auswahl erfolgt individuell und kann beinhalten:
- Tropfen oder Öle
- Kapseln mit definierter Zusammensetzung
- Individuell hergestellte (magistrale) Zubereitungen
- Inhalative Anwendungen in medizinisch begründeten Einzelfällen
Alle Präparate unterliegen den Anforderungen von GMP/GDP und werden ausschliesslich über Apotheken abgegeben.
Rechtlicher Rahmen
Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz cannabinoidbasierte Arzneimittel ohne Sonderbewilligung verschreiben.
- Präparate unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und werden durch Swissmedic überwacht.
- Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
- Ärztliche Beratung und Nachkontrolle sind verpflichtend.
Sicherheit und Kontrolle
Cannabinoidbasierte Arzneimittel dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht und bei vorliegender Indikation eingesetzt werden.
Die Herstellung erfolgt unter kontrollierten Bedingungen; regelmässige Qualitätsprüfungen stellen die Sicherheit sicher.
Hinweis:
Eine Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Cannabisprodukten ersetzt keine medizinische Betreuung und wird nicht empfohlen.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Wann kann eine cannabinoidbasierte Therapie medizinisch geprüft werden?
Nur nach individueller ärztlicher Beurteilung – insbesondere, wenn andere Behandlungen keine ausreichende Wirkung gezeigt haben.
2. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nur in Ausnahmefällen mit dokumentierter Therapieresistenz und nach Antrag der behandelnden Ärztin oder des Arztes.
3. Welche Sicherheitsvorkehrungen gelten?
Bei ärztlicher Verschreibung gelten in der Schweiz strenge Standards zu Auswahl, Dosierung und Verlaufskontrolle.
4. Wie läuft der Prozess ab?
Nach einer ärztlichen Erstkonsultation und Anamnese prüft die Ärztin oder der Arzt, ob ein cannabinoidbasiertes Präparat in Frage kommt. Die Abgabe erfolgt über eine Apotheke.
Rechtliche Hinweise
- Cannabinoidbasierte Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
- Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
- Online-Käufe oder Importe sind nicht erlaubt.
Die Arzneimittelsicherheit wird durch Swissmedic überwacht.
Compliance-Hinweis
Dieser Text dient ausschliesslich der Information über rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen cannabinoidbasierter Therapien in der Schweiz. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und stellt keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar.

Quellen & Referenzen
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinischer Cannabis in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereiche (Stand: 2024).
- Swissmedic – Information zu Cannabis für medizinische Zwecke und Arzneimittel mit Cannabinoiden (Merkblatt, 2023).
- Schweizerische Gesellschaft für Schlafmedizin (SGSSC) – Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen (2022).
- Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) – Leitfaden zur Verschreibung von Betäubungsmitteln und cannabinoidhaltigen Arzneimitteln (2023).
- Journal of Sleep Research (2023) – Cannabinoid-based medicines and sleep outcomes: A systematic review of clinical evidence.
- European Sleep Research Society (ESRS) – Guidelines for the management of insomnia (2023).
⚠️ Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt nur nach ärztlicher Einschätzung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

