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Neurologische Bewegungsstörungen (Tourette-Syndrom)
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Neurologische Bewegungsstörungen (Tourette-Syndrom)

Das Tourette-Syndrom und verwandte neurologische Bewegungsstörungen zählen zu den komplexeren Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Betroffene erleben häufig unwillkürliche motorische oder vokale Tics, die in Intensität und Häufigkeit stark variieren können. Diese Symptome können die Lebensqualität, Konzentrationsfähigkeit und soziale Teilhabe erheblich beeinträchtigen.

In der Schweiz wird zunehmend untersucht, welche therapeutischen Möglichkeiten es gibt, wenn Standardbehandlungen, etwa Verhaltenstherapie oder bestimmte Medikamente – nicht ausreichend helfen oder mit Nebenwirkungen einhergehen.
Zu den potenziell ergänzenden Optionen zählen cannabinoidbasierte Arzneimittel, deren Wirkung auf dem Endocannabinoid-System (ECS) des Körpers beruht. Dieses System spielt eine Rolle bei der Regulation von Bewegung, Impulskontrolle und Emotion.

Ob eine ärztlich begleitete Behandlung mit cannabinoidbasierten Arzneimitteln sinnvoll ist, wird stets individuell durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt entschieden.

Neurologische Bewegungsstörungen wie das Tourette-Syndrom erfordern eine spezialisierte und interdisziplinäre Betreuung.
In ausgewählten Fällen kann eine begleitende Therapie mit medizinischem Cannabis in Betracht gezogen werden, immer unter ärztlicher Aufsicht und gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Was versteht man unter neurologischen Bewegungsstörungen?

Neurologische Bewegungsstörungen sind Erkrankungen, die durch Fehlregulationen im Nervensystem ausgelöst werden und sich in unwillkürlichen Bewegungen oder Lautäusserungen äussern.
Beim Tourette-Syndrom treten sogenannte Tics auf, plötzliche, wiederholte Muskelbewegungen oder Lautäusserungen, die nicht bewusst gesteuert werden können.

Häufige Merkmale:

  • Motorische Tics: Blinzeln, Kopfzucken, Grimassieren
  • Vokale Tics: Räuspern, Rufen, unwillkürliche Wörter
  • Phasenweise Zunahme bei Stress, Müdigkeit oder Anspannung
  • Häufiges Auftreten im Kindes- oder Jugendalter

Die Ursachen sind multifaktoriell – genetische, neurobiologische und umweltbedingte Faktoren spielen zusammen.

Wann ist ärztliche Beratung sinnvoll?

Eine ärztliche Abklärung ist besonders wichtig, wenn:

  • Tics stark belastend sind oder soziale/berufliche Einschränkungen verursachen,
  • andere Therapien (z. B. Verhaltenstherapie oder Medikamente) unzureichend wirken,
  • oder wenn Begleitsymptome wie Angst, Zwangsgedanken oder Schlafstörungen bestehen.

In ausgewählten Fällen kann geprüft werden, ob cannabinoidbasierte Arzneimittel unter ärztlicher Aufsicht als ergänzende Behandlungsoption infrage kommen.
Dabei werden immer bestehende Therapien, mögliche Wechselwirkungen und individuelle Gesundheitsfaktoren berücksichtigt.

Mögliche Therapieformen in der Schweiz

Approbierte Ärztinnen und Ärzte dürfen in der Schweiz verschiedene Formen cannabinoidbasierter Arzneimittel verschreiben. Die Auswahl erfolgt individuell und kann beinhalten:

  • Tropfen oder Öle – ermöglichen präzise Dosierung und gleichmässige Wirkung.
  • Kapseln – standardisierte, gut verträgliche Darreichungsform.
  • Magistrale Rezepturen – individuell angepasste Präparate aus Apotheken.
  • Inhalative Anwendungen – nur in medizinisch begründeten Einzelfällen.

Alle Präparate müssen den Anforderungen von GMP (Good Manufacturing Practice) und GDP (Good Distribution Practice) entsprechen und werden ausschliesslich über zugelassene Apotheken abgegeben.

Rechtlicher Rahmen

Seit dem 1. August 2022 dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz cannabinoidbasierte Arzneimittel ohne Sonderbewilligung verschreiben.

  • Präparate unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG).
  • Die Swissmedic überwacht Qualität, Sicherheit und Zulassung.
  • Abgabe ausschliesslich über Apotheken.
  • Ärztliche Beratung und Nachkontrolle sind verpflichtend.

Diese gesetzlichen Vorgaben gewährleisten eine sichere Anwendung unter medizinischer Aufsicht.

Sicherheit und Kontrolle

Cannabinoidbasierte Arzneimittel dürfen nur bei klarer medizinischer Indikation und unter ärztlicher Überwachung eingesetzt werden.
Die Sicherheit wird durch kontrollierte Herstellung, Laboranalysen und regelmässige Qualitätsprüfungen gewährleistet.

Hinweis:
Eine Selbstmedikation mit frei verkäuflichen Cannabisprodukten ersetzt keine ärztliche Betreuung und wird nicht empfohlen.

Häufige Fragen (FAQ)

Viele Patientinnen und Patienten mit Tourette-Syndrom oder anderen Bewegungsstörungen interessieren sich für neue therapeutische Ansätze.
Nachfolgend finden Sie häufige Fragen mit neutralen, medizinisch geprüften Antworten:

1. Wann kann eine cannabinoidbasierte Therapie geprüft werden?
Nur nach ärztlicher Beurteilung – insbesondere, wenn andere Behandlungen unzureichend wirken oder Nebenwirkungen verursachen.

2. Gibt es Hinweise aus Studien?
Einige klinische Studien und Fallberichte deuten darauf hin, dass Cannabinoide bei bestimmten Betroffenen Tic-Frequenz oder -Intensität beeinflussen können. Weitere Forschung ist im Gange.

3. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nur in Einzelfällen – nach Antrag und Begründung durch die behandelnde Ärztin oder den Arzt.

4. Welche Darreichungsformen werden bevorzugt?
Meist Öle oder Kapseln, die eine gleichmässige Dosierung ermöglichen. Die Auswahl richtet sich nach individueller Verträglichkeit.

5. Können Cannabinoide mit anderen Medikamenten interagieren?
Ja, möglich. Deshalb ist eine enge ärztliche Begleitung erforderlich, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka.

Rechtliche Hinweise

  • Cannabinoidbasierte Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
  • Abgabe ausschliesslich über zugelassene Apotheken.
  • Online-Käufe oder Importe sind nicht erlaubt.
  • Die Arzneimittelsicherheit wird durch Swissmedic überwacht.

Compliance-Hinweis

Dieser Text dient ausschliesslich der Information über rechtliche und medizinische Rahmenbedingungen cannabinoidbasierter Therapien in der Schweiz.
Er ersetzt keine ärztliche Beratung und stellt keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dar.

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Quellen & Referenzen

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Medizinischer Cannabis in der Schweiz: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereiche (Stand: 2024)
  • Swissmedic – Information zu Cannabis für medizinische Zwecke und Arzneimittel mit Cannabinoiden (Merkblatt, 2023)
  • Schweizerische Gesellschaft für Neurologie (SGN) – Leitlinien für das Tourette-Syndrom und andere Bewegungsstörungen (2023)
  • Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) – Leitfaden zur Verschreibung von Betäubungsmitteln und cannabinoidhaltigen Arzneimitteln (2023)
  • Frontiers in Neurology (2022) – Cannabinoid-based treatments in Tourette syndrome: current evidence and perspectives
  • Swiss Society for Addiction Medicine (SSAM) – Hinweise zu Cannabispräparaten in der klinischen Praxis (2022)

⚠️ Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine ärztliche Beratung. Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erfolgt nur nach ärztlicher Einschätzung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben. 

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