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Eigenanteil Cannabis – Kosten & Eigenkosten erklärt
December 22, 2025
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Eigenanteil Cannabis – Kosten & Eigenkosten erklärt

Wer erstmals mit einer möglichen Cannabistherapie konfrontiert ist, stösst schnell auf die Frage, welche finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Vor allem dann, wenn keine Kostendeckung durch die Grundversicherung besteht, spielt der Eigenanteil eine entscheidende Rolle. 

Rechtlich bleibt medizinisches Cannabis ein Betäubungsmittel. Ärztinnen und Ärzte dürfen es unter klar definierten Bedingungen verschreiben, die Abgabe erfolgt über Apotheken. Gleichzeitig gilt: Die meisten cannabisbasierten Therapien – insbesondere magistrale Zubereitungen – sind nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt und werden deshalb nicht automatisch von der Grundversicherung übernommen. Viele Behandlungen werden daher ganz oder teilweise direkt von den Patientinnen und Patienten finanziert.

Einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie im Beitrag „Legalität von medizinischem Cannabis in der Schweiz“.

Seit wann kann Medizinisches Cannabis in der Schweiz verschrieben werden?

Seit dem 1. August 2022 benötigen Ärztinnen und Ärzte für viele medizinische Anwendungen von Cannabis keine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mehr. Sie können unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben eigenständig entscheiden, ob ein bestimmtes Cannabispräparat im Einzelfall in Frage kommt.

Trotz dieser rechtlichen Lockerung ändert sich an einem wichtigen Punkt nichts: Jede Verschreibung erfolgt auf einem Betäubungsmittelrezept, die Behandlung muss medizinisch begründet sein und erfolgt unter Verantwortung der behandelnden Fachperson. Die Indikation, die Bewertung möglicher Alternativen und die Verlaufskontrolle liegen immer bei der Ärztin oder beim Arzt.

Wie der Verschreibungsprozess konkret aussieht, beschreibt der Artikel „Wie Ärzte Cannabis in der Schweiz verschreiben“.

Warum müssen Patientinnen und Patienten meist einen Eigenanteil tragen?

Obwohl die Verschreibung seit 2022 erleichtert wurde, ist die Kostenübernahme durch die obligatorische Grundversicherung nicht automatisch vorgesehen. In der Praxis bedeutet das:

  • Viele cannabisbasierte Therapien fallen ausserhalb der Spezialitätenliste.

  • Die Grundversicherung ist daher nicht verpflichtet, diese Behandlungen generell zu erstatten.

  • Eine Kostenübernahme ist nur in klar definierten Einzelfällen möglich, zum Beispiel über eine Einzelfallprüfung nach Art. 71a KVV.

In der Folge bezahlen Patientinnen und Patienten häufig einen wesentlichen Teil der Behandlung selbst. Je nach Produkt, Dosierung und Behandlungsdauer kann dieser Eigenanteil spürbar sein. Ob eine Kostengutsprache gewährt wird, entscheidet die jeweilige Krankenkasse nach Prüfung der medizinischen Unterlagen. Selbst bei sorgfältiger Begründung bleibt die Bewilligung eine Ausnahme.

Wie läuft die Verschreibung und Abgabe in der Praxis ab?

Der Weg zu einer möglichen Behandlung mit medizinischem Cannabis umfasst mehrere Schritte:

  1. Ärztliche Beurteilung:
    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft zunächst, ob eine Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im konkreten Fall medizinisch in Betracht kommt. In diese Entscheidung fliessen Diagnose, bisherige Therapieversuche und mögliche Wechselwirkungen ein.

  2. Verschreibung Auf Betäubungsmittelrezept:
    Wenn sich die Fachperson für ein Cannabispräparat entscheidet, stellt sie ein Betäubungsmittelrezept aus. Darauf sind unter anderem Präparat, Dosierung und geplante Dauer der Behandlung vermerkt.

  3. Abgabe Über Die Apotheke:
    Das Rezept wird an eine Apotheke Ihrer Wahl übermittelt. Dort wird das entsprechende Arzneimittel entweder als Fertigpräparat abgegeben oder als magistrale Zubereitung hergestellt. Die Apotheke ist für die fachgerechte Lagerung, Verarbeitung und Dokumentation verantwortlich.

  4. Verlaufskontrolle:
    Im Verlauf der Behandlung kann die Ärztin oder der Arzt Dosierung, Präparat oder Therapiedauer anpassen. Jede Änderung hat potenziell Auswirkungen auf die monatlichen Kosten.

Wie die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke im Alltag aussieht und welche Besonderheiten bei der Abgabe gelten, wird im Beitrag „Cannabis in der Apotheke kaufen“ erläutert.

Welche Bestandteile bilden den Eigenanteil beim Medizinischen Cannabis?

Der Eigenanteil setzt sich in der Regel aus mehreren Bausteinen zusammen. Dazu gehören insbesondere:

  • Kosten Für Das Cannabisarzneimittel:
    Je nach Produktform (z. B. Tropfen, Kapseln oder andere Zubereitungen) und gewähltem Präparat fallen unterschiedliche Beträge an. Für viele Patientinnen und Patienten sind dies die sichtbarsten Kosten.

  • Leistungen In Der Apotheke:
    Wenn eine magistrale Zubereitung hergestellt wird, kommt zu den reinen Wirkstoffkosten ein Herstellungsaufwand hinzu. Auch Prüfung, Dokumentation und Abgabe werden nach klaren Vorgaben abgerechnet. Die genaue Höhe dieser Kosten kann von Apotheke zu Apotheke unterschiedlich sein.

  • Ärztliche Leistungen:
    Konsultationen, Verlaufskontrollen und die Ausstellung von Rezepten werden – wie bei anderen Therapien – nach den üblichen Tarifen der Arztpraxis abgerechnet. Diese Leistungen sind nicht spezifisch für Cannabis, können aber die Gesamtausgaben beeinflussen.

  • Weitere mögliche Kostenpunkte:
    In einzelnen Fällen können zusätzliche Gebühren entstehen, etwa bei Versand durch spezialisierte Apotheken oder bei wiederholten Anpassungen der Medikation.

Verbindliche Angaben zu Preisen und Tarifen kann nur die ausführende Apotheke machen, nachdem ein konkretes Rezept vorliegt.

Welche Faktoren beeinflussen den Eigenanteil für Medizinisches Cannabis?

Der Eigenanteil kann sich von Patientin zu Patient deutlich unterscheiden. Das liegt vor allem daran, dass mehrere medizinische und organisatorische Aspekte zusammenwirken. Grundsätzlich spielen folgende Elemente eine zentrale Rolle:

  • Art des Präparats:
    Für cannabisbasierte Therapien kommen sowohl zugelassene Fertigarzneimittel als auch magistrale Zubereitungen infrage. Fertigarzneimittel verfügen über definierte Spezifikationen, während magistrale Rezepturen individuell in der Apotheke hergestellt werden. Beide Formen haben unterschiedliche Anforderungen an Herstellung, Verarbeitung und Dokumentation.

  • Zusammensetzung und Konzentration:
    Je nachdem, welche Inhaltsstoffe und Konzentrationen verschrieben werden, kann der Aufwand der Herstellung und Qualitätssicherung variieren. Dies wirkt sich auf den Eigenanteil aus, ohne dass konkrete Preisannahmen getroffen werden können.

  • Dosierung und Therapiedauer:
    Der individuelle Behandlungsplan Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bestimmt, wie häufig ein Rezept eingelöst werden muss und wie viel Präparat jeweils benötigt wird.

  • Herstellungsschritte in der Apotheke:
    Wenn eine magistrale Rezeptur erforderlich ist, fallen zusätzliche Tätigkeiten an, etwa Abwägen, Mischen, Prüfen und Dokumentieren. Der Arbeitsaufwand kann sich je nach Präparat unterscheiden.

Wie unterscheiden sich magistrale Zubereitungen von Fertigarzneimitteln?

Magistrale Zubereitungen werden individuell auf Basis des ärztlichen Rezepts hergestellt. Das bedeutet, dass jede Apotheke die Wirkstoffe verarbeitet, prüft und entsprechend den rechtlichen Vorgaben dokumentiert. Dadurch entstehen Arbeitsschritte, die bei Fertigarzneimitteln in dieser Form nicht anfallen.

Fertigarzneimittel hingegen sind bereits industriell hergestellt und standardisiert. Sie unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen und werden von Swissmedic zugelassen. In der Praxis werden jedoch viele Therapien mit magistralen Zubereitungen durchgeführt, da sie eine flexible Anpassung an den individuellen Bedarf ermöglichen.

Welche Rolle spielt die Apotheke bei den Gesamtkosten?

Apotheken übernehmen bei medizinischen Cannabistherapien mehrere Aufgaben, die über die reine Abgabe hinausgehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Herstellung individueller Rezepturen, wenn keine Fertigarzneimittel verwendet werden.

  • Prüfung von Ausgangsstoffen und Zwischenprodukten.

  • Dokumentation gemäss den Vorgaben des Betäubungsmittelrechts.

  • Beratung zu Lagerung, Handhabung und sicherer Anwendung.

Die konkreten Kosten für solche Leistungen können je nach Präparat und Apotheke unterschiedlich sein. Einheitliche Preisvorgaben existieren nicht, da viele cannabisbasierte Behandlungsformen ausserhalb der Spezialitätenliste liegen. 

Warum können sich die Kosten zwischen Apotheken unterscheiden?

Auch wenn bestimmte Abläufe gesetzlich geregelt sind, unterscheiden sich Apotheken in ihrer Organisation, ihren Bezugskanälen und ihrem internen Aufwand. Deshalb kann es zu Unterschieden kommen, die für Patientinnen und Patienten ohne Erklärung zunächst schwer nachvollziehbar wirken.

Typische Gründe dafür sind:

  • Herstellungsaufwand bei individuell zubereiteten Rezepturen.

  • Qualitätssicherungsprozesse, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen können.

  • Unterschiedliche Lieferketten, etwa wenn bestimmte Rohstoffe oder Präparate nur über spezialisierte Anbieter verfügbar sind.

  • Logistische Faktoren, beispielsweise ob eine Apotheke über eigene Herstellungsräume verfügt oder extern produziert wird.

Diese Unterschiede sind nicht ungewöhnlich. Sie spiegeln hauptsächlich den organisatorischen und technischen Aufwand wider, der mit der Verarbeitung und Abgabe von Betäubungsmitteln verbunden ist.

Hat die Produktform einen Einfluss auf den Eigenanteil?

Ja, die gewählte Darreichungsform kann den Eigenanteil beeinflussen. Häufig verordnete Optionen sind:

  • Extrakte oder Öle:
    Sie enthalten definierte Konzentrationen und werden häufig in standardisierten Verfahren hergestellt.

  • Kapseln oder andere oral einzunehmende Formen:
    Diese können als Fertigpräparate vorliegen oder in der Apotheke individuell produziert werden.

  • Weitere Darreichungsformen:
    Je nach medizinischem Hintergrund können andere Optionen in Betracht kommen. Ihre Auswahl liegt stets bei der behandelnden Fachperson.

Welche Form in einem bestimmten Fall gewählt wird, richtet sich nach der medizinischen Einschätzung – nicht nach Kostengesichtspunkten. Die Entscheidung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann jedoch indirekten Einfluss darauf haben, wie sich der Eigenanteil zusammensetzt.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Wichtig ist: Sie müssen keine Preisvergleiche anstellen oder selbst beurteilen, welche Produktform am günstigsten ist. Entscheidend sind medizinische Gründe, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt beurteilt. Für alle Fragen zur Herstellung, Beschaffung oder zu möglichen Varianten steht die Apotheke zur Verfügung.

Bei Unsicherheiten zur Kostenerstattung oder zu medizinischen Voraussetzungen kann zudem die Seite Indikationen eine erste Orientierung bieten, ohne individuelle Entscheidungen zu ersetzen.

Wie können Patientinnen und Patienten die Eigenkosten besser einschätzen?

Da cannabisbasierte Therapien nicht automatisch durch die Grundversicherung gedeckt sind, lohnt es sich, bereits vor Behandlungsbeginn grundlegende Informationen einzuholen. Dazu gehört etwa, die Apotheke nach einem unverbindlichen Überblick zu den zu erwartenden Kosten zu fragen, sobald ein Rezept vorliegt. Auch Gespräche mit Ihrer behandelnden Fachperson können klären, wie häufig Folgeverschreibungen notwendig sein könnten und ob Anpassungen der Dosierung zu erwarten sind.

Welche Rolle spielen Versicherungen für den Eigenanteil?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Behandlung mit medizinischem Cannabis nur in Ausnahmefällen. Ein möglicher Weg ist eine Einzelfallprüfung gemäss Art. 71a KVV. Dafür müssen verschiedene medizinische Unterlagen eingereicht werden, etwa eine Begründung der Ärztin oder des Arztes und Angaben zu bereits durchgeführten Therapien.

Ob eine solche Kostengutsprache bewilligt wird, entscheidet die jeweilige Krankenkasse. Selbst bei umfassenden Unterlagen ist die Bewilligung nicht garantiert, da die Prüfung immer individuell erfolgt. Zusatzversicherungen können in einzelnen Fällen freiwillige Beiträge leisten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Eine direkte Rückfrage bei Ihrer Versicherung kann klären, welche Optionen im konkreten Fall bestehen.

Worauf sollten Sie vor Beginn einer Therapie besonders achten?

Bevor Sie sich für eine Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel entscheiden, kann es hilfreich sein, einige Fragen vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sowie mit der Apotheke zu besprechen:

  • Medizinische Einschätzung:
    Welche Therapieziele stehen im Vordergrund, und weshalb könnte ein cannabisbasiertes Präparat in diesem Zusammenhang infrage kommen?

  • Absehbarer Bedarf:
    Wie häufig wird voraussichtlich ein neues Rezept benötigt? Wird mit Dosisanpassungen gerechnet?

  • Versicherungsaspekte:
    Ist eine Einzelfallprüfung geplant, oder wird die Behandlung voraussichtlich vollständig selbst bezahlt?

  • Produktverfügbarkeit:
    Führt die gewählte Apotheke die benötigten Präparate, oder sind besondere Herstellungsprozesse erforderlich?

Diese Fragen dienen nicht der Entscheidung über eine Behandlung, sondern helfen Ihnen, organisatorische Schritte besser einzuordnen. Allgemeine Informationen zu gesundheitlichen Fragestellungen finden Sie auch in den Häufigen Fragen – FAQ.

Wie Transparent Sind Apotheken bei den Aufwänden rund um Cannabispräparate?

Viele Apotheken bemühen sich um eine nachvollziehbare Darstellung ihrer Leistungen, sobald ein konkretes Rezept vorliegt. Die genauen Kosten können jedoch je nach Präparat und Herstellungsschritten variieren. Unterschiede ergeben sich beispielsweise daraus, ob das Präparat fertig hergestellt bezogen wird oder ob die Apotheke eine individuelle Rezeptur anfertigt.

Für Patientinnen und Patienten kann es hilfreich sein, direkt nachzufragen,

  • welche Arbeitsschritte bei der Herstellung anfallen,

  • welche Leistungen im Zusammenhang mit Dokumentation oder Qualitätssicherung stehen,

  • und ob es Alternativen gibt, die medizinisch ebenfalls in Frage kommen könnten.

Wie können Patientinnen und Patienten die eigene Planung strukturieren?

Der Eigenanteil ergibt sich aus mehreren Faktoren, die sich im Verlauf ändern können – etwa durch Dosierungsanpassungen oder unterschiedliche Herstellungswege. Eine offene Kommunikation zwischen Arztpraxis, Apotheke und Versicherung hilft dabei, mögliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Viele Patientinnen und Patienten empfinden es als hilfreich, sich Notizen zu folgenden Punkten zu machen:

  • Wie häufig wurden bisher Rezepte benötigt?

  • Welche Anpassungen gab es im Behandlungsverlauf?

  • Welche Apotheke stellt das Präparat her, und gab es Änderungen im Ablauf?

  • Sind Versicherungsunterlagen vollständig eingereicht?

Diese Übersicht erleichtert es, organisatorische Schritte klar zu halten, insbesondere wenn mehrere Stellen beteiligt sind.

Fazit: Was bedeutet das für den Eigenanteil?

Der Eigenanteil bei medizinischem Cannabis entsteht durch eine Kombination aus Produktwahl, Herstellungsaufwand, gesetzlichen Vorgaben und individuellen Therapieplänen. Da viele Behandlungen ausserhalb der Spezialitätenliste liegen und die Grundversicherung sie nur in Ausnahmefällen übernimmt, tragen Patientinnen und Patienten häufig einen wesentlichen Teil der Kosten selbst.

Ärztinnen und Ärzte beurteilen individuell, ob ein cannabisbasiertes Arzneimittel im jeweiligen Fall medizinisch angezeigt ist. Apotheken setzen die verschriebenen Präparate nach klaren Vorgaben um und begleiten den Herstellungs- und Abgabeprozess. Eine frühzeitige Klärung organisatorischer Fragen sowie der Austausch mit allen Beteiligten erleichtern es, die Kosten besser einzuschätzen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der sachlichen Information über Kostenstrukturen, organisatorische Abläufe und rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit medizinischen Cannabisarzneimitteln. Er enthält keine Hinweise zu therapeutischen Wirkungen, keine Empfehlungen zu Behandlungen und keine Werbung für bestimmte Präparate. Jede medizinische Entscheidung liegt ausschließlich bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Enmedify Arzt

Enmedify besteht aus einem Team von führenden ärzten mit jahrelanger Erfahrung in der Cannabis-Therapie. Unsere Ärzte sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Indikationen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Behandlung mit medizinischem Cannabis.

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