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Legalität von medizinischem Cannabis in der Schweiz
October 23, 2025
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Legalität von medizinischem Cannabis in der Schweiz

Seit dem 1. August 2022 ist medizinisches Cannabis in der Schweiz unter klar geregelten Bedingungen erlaubt. Die Gesetzesänderung hat den Zugang für Patientinnen und Patienten vereinfacht, gleichzeitig aber auch genaue Vorgaben für Ärztinnen, Ärzte und Apotheken geschaffen.In diesem Artikel erfahren Sie, wann medizinisches Cannabis legal ist, wie die Verschreibung abläuft und welche Regeln für Anbau, Abgabe und Anwendung gelten.

Was hat sich 2022 geändert?

Bis 2022 war Cannabis in der Schweiz grundsätzlich verboten – auch für medizinische Zwecke. Ärztinnen und Ärzte mussten beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Sonderbewilligung beantragen, um Cannabisprodukte zu verschreiben. Das änderte sich am 1. August 2022, als das revidierte Betäubungsmittelgesetz (BetmG) in Kraft trat.

Seitdem dürfen alle approbierten Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu therapeutischen Zwecken verschreiben, ohne vorherige Bewilligung des BAG. Cannabis wird nun wie andere Betäubungsmittel behandelt (z. B. Morphin) und unterliegt denselben Kontrollmechanismen.

Wichtig: Diese Änderung betrifft ausschliesslich den medizinischen Gebrauch. Der Freizeitkonsum von Cannabis bleibt illegal. Auch sogenannte Pilotprojekte zum Freizeitkonsum fallen nicht unter diese Regelung.

Cannabisprodukte mit weniger als 1 % THC, etwa CBD-Öle oder Hanfblüten, gelten zwar als legal, zählen aber nicht als medizinisches Cannabis. Medizinisches Cannabis enthält mehr als 1 % THC und darf nur auf ärztliches Rezept bezogen werden.

Die Rolle von Swissmedic und BAG

Mit der neuen Rechtslage haben Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) klar definierte Aufgaben:

Swissmedic

Swissmedic ist die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel in der Schweiz. Sie überwacht den gesamten Lebenszyklus von medizinischem Cannabis:

  • Erteilung von Bewilligungen für Anbau, Herstellung und Handel
  • Kontrolle der Lieferkette, um Missbrauch und Schwarzmarkt zu verhindern
  • Qualitätssicherung nach pharmazeutischen Standards

Nur lizenzierte Betriebe dürfen Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen oder importieren. Swissmedic stellt sicher, dass alle Produkte gleichbleibende Qualität, Reinheit und Dosierung aufweisen.

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Das BAG definiert den gesundheitspolitischen Rahmen und betreibt ein anonymisiertes Meldesystem für Cannabisverschreibungen. Ärztinnen und Ärzte melden ihre Verschreibungen an das BAG, damit Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit gesammelt werden können.
Ziel ist es, langfristig wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und die Therapiequalität zu verbessern.

Das BAG bleibt ausserdem für Ausnahmebewilligungen ausserhalb des medizinischen Bereichs zuständig, beispielsweise für Forschungs- oder Pilotprojekte zum Freizeitgebrauch.

Wer darf Cannabis verschreiben – und wann?

In der Schweiz dürfen alle zugelassenen Ärztinnen und Ärzte Cannabis verschreiben, sofern sie im MedReg (Medizinalberuferegister) eingetragen sind. Eine zusätzliche Ausbildung oder Spezialisierung ist nicht vorgeschrieben.

Eine Cannabis-Therapie kommt in Betracht, wenn:

  • andere Medikamente oder Behandlungen nicht ausreichend wirken, oder
  • starke Nebenwirkungen herkömmlicher Therapien auftreten.

Häufige Einsatzgebiete sind:

  • Chronische Schmerzen
  • Muskelspastiken, z. B. bei Multipler Sklerose
  • Appetitlosigkeit oder Übelkeit im Rahmen einer Krebstherapie

Cannabis ist kein Medikament der ersten Wahl, sondern eine Ergänzung oder letzte Option, wenn herkömmliche Behandlungen nicht erfolgreich waren.
Die Entscheidung liegt immer beim Arzt oder bei der Ärztin – basierend auf einer sorgfältigen medizinischen Beurteilung.

Wie läuft die Verschreibung ab?

Die ärztliche Verschreibung folgt einem klar strukturierten Prozess:

Ärztliche Abklärung

Zu Beginn steht eine gründliche Untersuchung. Dabei werden Symptome, Krankheitsverlauf und bisherige Behandlungen analysiert. Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Cannabis als mögliche Therapie erwogen.

Rezeptausstellung

THC-haltiges Cannabis (über 1 %) darf nur auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Das Rezept enthält:

  • Produktname (z. B. Öl, Extrakt, Spray)
  • Wirkstoffgehalt (THC/CBD)
  • Dosierung und Dauer der Anwendung

Abgabe in der Apotheke

Cannabis-Medikamente werden ausschliesslich über zugelassene Apotheken abgegeben. Diese prüfen Rezept, Herkunft und Qualität. Ein direkter Online-Kauf oder Import aus dem Ausland ist nicht erlaubt.

Ärztliche Nachkontrolle

Während der Behandlung überprüft der Arzt regelmässig Wirkung und Verträglichkeit. Bei Bedarf wird die Dosierung angepasst. Ziel ist es, Nutzen und Risiken im Gleichgewicht zu halten.

Welche Cannabisprodukte sind erlaubt?

In der Schweiz sind verschiedene Formen von medizinischem Cannabis erhältlich:

  • Öle und Tropfen – präzise Dosierung, längere Wirkung
  • Kapseln – gleichmässige Wirkstofffreisetzung
  • Cannabisblüten (zur Inhalation über Vaporisator) – schneller Wirkungseintritt
  • Fertigarzneimittel wie Sativex® oder Epidyolex® – zugelassene Präparate mit definierter Zusammensetzung

Die Wahl hängt von der Erkrankung, den Symptomen und der gewünschten Wirkungsdauer ab.
Über Dosierung und Produktauswahl entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Gesetze und Behördenregelungen für medizinisches Cannabis in der Schweiz:

  • Betäubungsmittelgesetz (BetmG):
    Regelt den Umgang mit Substanzen, die als Betäubungsmittel gelten, darunter Cannabis mit > 1 % THC. Nur Ärztinnen und Ärzte dürfen solche Substanzen verschreiben.
  • Heilmittelgesetz (HMG):
    Bestimmt Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Arzneimittel. Werbung für verschreibungspflichtige Produkte gegenüber der Öffentlichkeit ist verboten.
  • Swissmedic:
    Überwacht Anbau, Herstellung und Vertrieb. Nur lizenzierte Betriebe dürfen medizinisches Cannabis produzieren oder importieren.
  • BAG:
    Verantwortlich für das Meldesystem und die gesundheitspolitische Aufsicht.

Diese Regelungen gewährleisten, dass Cannabis nur unter ärztlicher Kontrolle und nach strengen Qualitätsstandards eingesetzt wird.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten einer Cannabis-Therapie nicht automatisch. Eine Kostengutsprache (KoGu) ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei schweren Erkrankungen, wenn andere Therapien nicht helfen.

Das Verfahren läuft so ab:

  1. Der Arzt reicht ein schriftliches Gesuch mit Begründung bei der Krankenkasse ein.
  2. Die Krankenkasse prüft individuell, ob sie die Kosten übernimmt.
  3. Ohne Bewilligung müssen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst tragen.

In der Praxis werden nur wenige Anträge bewilligt. Je nach Produkt und Dosierung liegen die monatlichen Kosten oft bei mehreren Hundert Franken.

Häufige Fragen

Ist medizinisches Cannabis legal?
Ja – aber nur bei ärztlicher Verschreibung und unter kontrollierten Bedingungen. Ohne Rezept bleibt Cannabis mit über 1 % THC illegal.

Darf ich Cannabis online kaufen?
Nein. Online-Verkäufe oder Bestellungen aus dem Ausland sind nicht erlaubt. Nur Apotheken dürfen Cannabisprodukte auf Rezept abgeben.

Kann ich Cannabis selbst anbauen, wenn es medizinisch ist?
Nein. Anbau ist ausschliesslich lizenzierten Betrieben erlaubt. Privatpersonen riskieren strafrechtliche Folgen.

Darf ich nach der Einnahme Auto fahren?
Nicht empfohlen. Auch medizinisches Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. THC fällt unter das Schweizer Drogengesetz für den Strassenverkehr.

Bezahlt die Krankenkasse mein Medikament?
Nur in Ausnahmefällen nach individueller Prüfung. In den meisten Fällen müssen die Kosten selbst getragen werden.

Fazit

Medizinisches Cannabis ist in der Schweiz seit 2022 legal, wenn es von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben und in der Apotheke bezogen wird.
Die Regelung sorgt für Sicherheit, Transparenz und Kontrolle – von der Herstellung über die Verschreibung bis zur Anwendung.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: ein klar geregelter Zugang zu einer zusätzlichen Therapieoption – aber kein freier Konsum.

Medizinisches Cannabis ist ein Arzneimittel, kein Lifestyle-Produkt. Es sollte immer unter ärztlicher Begleitung eingesetzt werden, um Nutzen und Risiken sorgfältig abzuwägen.

Enmedify Arzt

Enmedify besteht aus einem Team von führenden ärzten mit jahrelanger Erfahrung in der Cannabis-Therapie. Unsere Ärzte sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Indikationen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Behandlung mit medizinischem Cannabis.

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