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Rechtlicher Rahmen medizinisches Cannabis – Schweiz
December 15, 2025
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Rechtlicher Rahmen medizinisches Cannabis – Schweiz

Medizinisches Cannabis unterliegt in der Schweiz einem klar geregelten rechtlichen Rahmen. Diese Vorgaben definieren, unter welchen Bedingungen cannabisbasierte Arzneimittel verschrieben und abgegeben werden dürfen und welche Anforderungen an Herstellung, Qualität und Information gelten. Für Patientinnen und Patienten ist es daher wichtig zu wissen, dass der Einsatz solcher Präparate streng kontrolliert ist und ausschließlich im medizinischen Kontext erfolgt.

Bevor die einzelnen Regelungen betrachtet werden, ist eine zentrale Unterscheidung wichtig:
Dieses Informationsangebot bezieht sich ausschließlich auf medizinisches Cannabis, also auf verschreibungspflichtige Präparate mit einem THC-Gehalt von über 1 %. Produkte mit weniger als 1 % THC — darunter viele frei verkäufliche CBD-Produkte — fallen nicht unter denselben rechtlichen Rahmen und sind keine medizinischen Cannabispräparate. Diese Abgrenzung ist gesetzlich klar definiert und verhindert Missverständnisse zwischen medizinischem Einsatz und frei erhältlichen Konsumgütern.

1. Warum Ein Rechtlicher Rahmen Für Medizinisches Cannabis Notwendig Ist

Da THC-haltige cannabisbasierte Arzneimittel pharmakologisch wirksame Substanzen enthalten und dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, gelten für ihren Einsatz besondere Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Ziel dieser Regulierung ist es, einen verantwortungsvollen, kontrollierten Umgang sicherzustellen und gleichzeitig die ärztliche Entscheidungsfreiheit zu wahren.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies: Der Zugang zu medizinischem Cannabis erfolgt ausschließlich über eine qualifizierte medizinische Einschätzung und innerhalb klarer gesetzlicher Vorgaben — nicht über den freien Markt oder ohne fachliche Beurteilung.

2. Die Zentrale Gesetzliche Grundlage: Heilmittelgesetz (HMG)

Das Heilmittelgesetz (HMG) bildet das Fundament für den Umgang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Für medizinisches Cannabis ist besonders relevant:

  • Ärztinnen und Ärzte dürfen cannabisbasierte Arzneimittel nur nach individueller medizinischer Beurteilung verschreiben.

  • Die Anwendung muss im klinischen Kontext sinnvoll erscheinen, basierend auf der gesundheitlichen Situation und bisherigen Therapien.

  • Die öffentliche Darstellung solcher Arzneimittel ist streng begrenzt, da das HMG Werbung für verschreibungspflichtige Präparate untersagt.

Damit entsteht ein klarer Rahmen: medizinische Anwendung nur nach ärztlicher Entscheidung, öffentliche Kommunikation ausschließlich neutral und ohne Aussagen zu therapeutischen Wirkungen.

Weitere Hintergründe zur rechtlichen Entwicklung finden Sie im Beitrag Legalität Von Medizinischem Cannabis In Der Schweiz.

3. Werberegeln: Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV)

Die Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) präzisiert, welche Informationen gegenüber der Öffentlichkeit zulässig sind. Für medizinisches Cannabis bedeutet dies:

  • Öffentlich zugängliche Inhalte dürfen keine Erwartungshaltung zu Wirkung, Nutzen oder bestimmten Behandlungszielen erzeugen.

  • Aussagen, die auf Indikationen Bezug nehmen oder eine Verbesserung nahelegen könnten, sind unzulässig.

  • Informationen müssen sachlich bleiben und dürfen keine Nachfrage fördern.

Aus Compliance-Gründen werden daher technische Details, Indikationen oder produktspezifische Angaben zu cannabisbasierten Arzneimitteln nicht öffentlich, sondern nur an medizinische Fachpersonen kommuniziert.

4. Betäubungsmittelgesetz: Einordnung Und Zusätzliche Anforderungen

THC-haltige Präparate mit mehr als 1 % gehören zum Bereich der betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel. Damit gelten zusätzliche Vorgaben:

  • Herstellung, Verarbeitung und Lagerung unterliegen strengen Bewilligungspflichten.

  • Rückverfolgbarkeit und Qualitätskontrollen folgen Standards wie GACP (Good Agricultural and Collection Practice) und GMP (Good Manufacturing Practice).

  • Import, Export und Großhandel erfordern separate Swissmedic-Bewilligungen.

  • Abgabe an Patientinnen und Patienten erfolgt ausschließlich über Apotheken.

Diese Regulierung betrifft die gesamte Lieferkette — nicht nur die Verschreibung oder Abgabe — und soll sicherstellen, dass nur geprüfte, qualitätsgesicherte Zubereitungen in die medizinische Versorgung gelangen.

5. Welche Cannabisarzneimittel Tatsächlich Zugelassen Sind

Obwohl der Begriff „cannabisbasierte Arzneimittel“ häufig breit verwendet wird, ist die Auswahl an Swissmedic-zugelassenen Fertigarzneimitteln derzeit sehr begrenzt:

  • Sativex® (Nabiximols) ist eines der wenigen regulär zugelassenen Präparate in der Schweiz.

  • Epidyolex® (CBD-basiert) ist zugelassen, jedoch nur für spezifische Indikationen und ebenfalls verschreibungspflichtig.

Der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung erfolgt daher über magistrale Zubereitungen — individuelle Rezepturen, die Apotheken auf ärztliche Anordnung herstellen. Diese Rezepturen unterliegen denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie andere betäubungsmittelhaltige Arzneiformen, jedoch nicht den Zulassungsverfahren von Fertigarzneimitteln.

6. Die Rolle Von Swissmedic In Der Aufsicht

Swissmedic überwacht sowohl:

  • die Qualität und Sicherheit von cannabisbasierten Arzneiformen,

  • die Bewilligungen für Produktion, Verarbeitung und Handel,

  • die gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Informationen.

Damit sorgt Swissmedic dafür, dass medizinisches Cannabis ausschließlich in regulierten Strukturen eingesetzt wird — unabhängig davon, ob es sich um ein Fertigarzneimittel oder eine magistrale Rezeptur handelt.

7. Was Öffentlich Zulässig Ist – Und Wo Klare Grenzen Gelten

Die gesetzlichen Vorgaben legen eindeutig fest, welche Informationen über medizinisches Cannabis öffentlich kommuniziert werden dürfen. Die Unterscheidung ist wichtig, weil cannabisbasierte Arzneimittel verschreibungspflichtig sind und somit besonderen Kommunikationsregeln unterliegen.

Zulässig sind sachliche, neutral formulierte Informationen

Dazu gehören:

  • Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen wie HMG, AWV oder Betäubungsmittelgesetz.

  • Allgemeine Erläuterungen zum medizinischen Entscheidungsprozess.

  • Beschreibungen der regulatorischen Abläufe, etwa im Zusammenhang mit Bewilligungen oder Qualitätsanforderungen.

  • Erklärungen zum Endocannabinoid-System, sofern keine Bezüge zu konkreten Beschwerden oder Wirkungen hergestellt werden.

Nicht zulässig sind Aussagen, die Erwartungen wecken könnten

Dazu zählen:

  • Hinweise auf mögliche Wirkungen oder Verbesserungen.

  • Formulierungen, die medizinisches Cannabis in Verbindung mit bestimmten Beschwerden oder Indikationen bringen.

  • Aussagen, die den Wunsch nach einer Behandlung verstärken könnten.

  • Produktdetails, Zusammensetzungen oder Indikationshinweise, die Swissmedic zufolge nur für Fachpersonen bestimmt sind.

Diese Vorgaben stellen sicher, dass öffentlich zugängliche Inhalte keine therapeutischen Schlussfolgerungen ermöglichen und keine Nachfrage beeinflussen.

8. Ärztliche Beurteilung: Wie Fachpersonen Den Einsatz Abwägen

Die Entscheidung, ob ein cannabisbasiertes Arzneimittel medizinisch geprüft werden kann, liegt vollständig bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Dieser Prozess folgt klaren fachlichen Kriterien und ist ein zentraler Bestandteil des rechtlichen Rahmens.

Medizinische Bewertung im Einzelfall

Im Mittelpunkt steht die individuelle gesundheitliche Situation der Patientin oder des Patienten. Die ärztliche Fachperson berücksichtigt:

  • bestehende Diagnosen und deren Verlauf

  • bereits durchgeführte Therapieansätze

  • mögliche Risiken, Wechselwirkungen oder Kontraindikationen

  • ob etablierte Behandlungsoptionen ausgeschöpft wurden

Erst nach dieser Einschätzung kann beurteilt werden, ob ein cannabisbasiertes Präparat im weiteren Verlauf eine Rolle spielen könnte. Der Entscheid ist keine Routineentscheidung und erfolgt nicht automatisch.

Weiterführende Informationen zur ärztlichen Entscheidungsfindung finden Sie im Beitrag Wie Ärzte Cannabis In Der Schweiz Verschreiben.

Dokumentation und Informationspflichten

Fachpersonen dokumentieren sorgfältig:

  • die medizinische Ausgangslage

  • die Beurteilung der bisherigen Therapien

  • die Gründe für eine mögliche Prüfung eines cannabisbasierten Arzneimittels

  • Hinweise zu Risiken und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Diese Dokumentation ermöglicht eine transparente medizinische Nachvollziehbarkeit und stellt sicher, dass die Behandlung innerhalb der geltenden Vorgaben erfolgt.

Kein Anspruch auf eine Verschreibung

Die gesetzlichen Regelungen führen nicht zu einem Anspruch auf medizinisches Cannabis. Eine Verschreibung ist nur möglich, wenn die ärztliche Fachperson sie medizinisch begründet und verantworten kann. Damit soll gewährleistet werden, dass der Einsatz cannabisbasierter Präparate immer in einem kontrollierten, fachgeleiteten Umfeld erfolgt.

9. Abgabe Durch Apotheken: Qualität und Gesetzeskonformität

Cannabisbasierte Arzneimittel werden ausschließlich über Apotheken abgegeben. Diese erfüllen eine zentrale Rolle innerhalb der regulatorischen Struktur, da sie sowohl Qualitäts- als auch Dokumentationsanforderungen umsetzen.

Abgabe nur gegen gültiges Rezept

Eine Apotheke prüft vor jeder Abgabe:

  • ob die Verschreibung korrekt und vollständig ist

  • ob alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten sind

  • ob das Präparat gemäß ärztlicher Anordnung hergestellt oder bereitgestellt wurde

Bei magistralen Rezepturen erfolgt die Herstellung nach definierten Qualitätsstandards, die für betäubungsmittelhaltige Arzneiformen gelten.

Qualitäts- und Sorgfaltspflichten

Die Apotheken dokumentieren:

  • Herstellungsschritte bei Magistralrezepturen

  • Lagerung und Bestandsführung

  • Abgabemengen und Rückverfolgbarkeit

Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass verwendete Ausgangsstoffe den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und aus bewilligten Quellen stammen. Dies dient der konsequenten Qualitätskontrolle innerhalb der medizinischen Versorgung.

Einen Überblick darüber, wie die Abgabe in der Praxis erfolgt, bietet der Beitrag Cannabis In Der Apotheke Kaufen.

10. Was Der Rechtliche Rahmen Für Patientinnen und Patienten Bedeutet

Die gesetzlichen Vorgaben prägen, wie der Zugang zu medizinischem Cannabis in der Praxis aussieht. Für Patientinnen und Patienten ergeben sich daraus einige wichtige Punkte.

Klare Strukturen statt freier Verfügbarkeit

Der Zugang erfolgt ausschließlich:

  • über eine medizinische Erstabklärung

  • nach einer fachlichen Bewertung der bisherigen Behandlungen

  • über ein gültiges Rezept

  • durch eine zugelassene Apotheke

Damit unterscheidet sich medizinisches Cannabis deutlich von frei erhältlichen CBD-Produkten oder nicht verschreibungspflichtigen Pflanzenextrakten.

Kosten und Erstattungsfragen

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für cannabisbasierte Arzneimittel nicht automatisch. Ob eine Kostenübernahme möglich ist, hängt vom Einzelfall, der medizinischen Beurteilung und möglichen Zusatzgenehmigungen ab. Patientinnen und Patienten sollten daher frühzeitig klären, welche Kosten entstehen könnten.

Eine kompakte Übersicht des organisatorischen Ablaufs finden Sie auf der Seite So funktioniert’s.

Bedeutung für medizinische Erwartungen

Die Regulierung sorgt dafür, dass Entscheidungen medizinisch begründet und in einem kontrollierten Umfeld getroffen werden. Gleichzeitig verhindert sie, dass öffentliche Informationen Erwartungen wecken, die nicht durch eine ärztliche Einschätzung gedeckt sind.

Für Patientinnen und Patienten schafft dies Klarheit darüber, wie komplex der Entscheidungsprozess ist und warum eine fachliche Beurteilung unerlässlich bleibt.

Häufige Missverständnisse Rund Um Medizinisches Cannabis

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben bestehen in der Öffentlichkeit einige verbreitete Annahmen, die nicht mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmen. Die folgenden Punkte helfen, diese Missverständnisse einzuordnen — ohne Bewertungen oder Aussagen zu medizinischer Wirksamkeit.

„Seit 2022 ist medizinisches Cannabis frei erhältlich.“

Die Gesetzesänderung hat lediglich die frühere Sonderbewilligungspflicht aufgehoben. Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig, fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und wird nur nach ärztlicher Beurteilung abgegeben.

„Ärztinnen und Ärzte können Cannabis generell verschreiben.“

Eine Verschreibung ist nur möglich, wenn sie medizinisch nachvollziehbar und fachlich begründet ist. Sie erfolgt nicht automatisch und nicht auf Wunsch der Patientin oder des Patienten.

„CBD-Produkte und medizinisches Cannabis sind dasselbe.“

CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 1 % gelten nicht als medizinische Cannabispräparate. Sie unterliegen einem anderen rechtlichen Rahmen und sind nicht Teil der medizinischen Versorgung.

„Es gibt viele zugelassene Cannabisfertigarzneimittel.“

Tatsächlich existiert in der Schweiz nur eine sehr kleine Anzahl zugelassener Fertigarzneimittel wie Sativex® oder Epidyolex®. Der größte Teil der Versorgung erfolgt über magistrale Rezepturen.

Eine detaillierte Einordnung der gesetzlichen Anpassungen bietet der Beitrag Gesetzesänderung Für Medizinisches Cannabis.

12. Zusammenfassung: Ein Klarer, Präziser Rechtsrahmen Für Den Medizinischen Einsatz

Der rechtliche Rahmen für medizinisches Cannabis in der Schweiz schafft klare Strukturen, die die medizinische Beurteilung, die Qualität der Arzneiformen und die gesetzeskonforme Abgabe sicherstellen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das:

  • der Zugang erfolgt ausschließlich im medizinischen Kontext,

  • die Entscheidung liegt bei qualifizierten Fachpersonen,

  • Herstellung, Verarbeitung und Abgabe unterliegen strengen Bewilligungen und Qualitätsstandards,

  • die öffentliche Kommunikation bleibt neutral und ohne therapeutische Aussagen,

  • die Kostenübernahme ist nicht garantiert und muss individuell geklärt werden.

Diese Regelungen gewährleisten Transparenz und Orientierung — unabhängig davon, ob ein cannabisbasiertes Arzneimittel im Einzelfall in Betracht kommt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der neutralen Information über die rechtlichen Grundlagen medizinischer Cannabispräparate in der Schweiz. Er enthält keine Werbung, keine Aussagen zu therapeutischer Wirksamkeit, keine Indikationsangaben und ersetzt nicht die ärztliche Beratung. Öffentlich zugängliche Informationen sind gesetzlich limitiert; detaillierte Fachinformationen zu cannabisbasierten Arzneiformen sind ausschließlich für medizinische Fachpersonen bestimmt.

Enmedify Arzt

Enmedify besteht aus einem Team von führenden ärzten mit jahrelanger Erfahrung in der Cannabis-Therapie. Unsere Ärzte sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Indikationen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Behandlung mit medizinischem Cannabis.

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