Swissmedic und medizinisches Cannabis – Aufgaben & Aufsicht
Wer sich erstmals mit medizinischem Cannabis in der Schweiz beschäftigt, stößt schnell auf die Frage, welche Behörde die Verantwortung für Sicherheit und Qualität übernimmt. Im Zentrum steht hier Swissmedic, die schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel. Sie sorgt dafür, dass Therapeutika, die in der Schweiz verwendet werden, bestimmten Anforderungen an Qualität, Sicherheit und – im Rahmen der Zulassungsverfahren – Wirksamkeit entsprechen.
Medizinisches Cannabis nimmt in diesem System eine besondere Stellung ein: Es wird zwar aus einer Pflanze gewonnen, unterliegt aber seit einer Gesetzesänderung denselben Kontrollmechanismen wie andere betäubungsmittelhaltige Arzneimittel. Das betrifft sowohl die Herstellung als auch den Umgang entlang der gesamten Lieferkette.
Rechtlicher Rahmen: Wie medizinisches Cannabis eingebettet ist
Cannabis ist in der Schweiz grundsätzlich als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Für den medizinischen Bereich gilt jedoch seit dem 1. August 2022 ein spezieller Rahmen: Das Verbot für die medizinische Anwendung wurde aufgehoben, und der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von medizinischem Cannabis wurden dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt – analog zu anderen medizinisch verwendeten Betäubungsmitteln.
Wer verstehen möchte, wann medizinisches Cannabis heute zulässig ist, wer es verschreiben darf und welche gesetzlichen Vorgaben gelten, findet eine ausführliche Einordnung im Beitrag Legalität von medizinischem Cannabis in der Schweiz.
Für Swissmedic bildet das Heilmittelgesetz (HMG) den zentralen rechtlichen Rahmen. Es legt die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit fest.
Gleichzeitig gelten für die öffentliche Kommunikation zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln klare Grenzen. Die Bestimmungen in Art. 31–32 HMG sowie in der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) untersagen Publikumswerbung für diese Präparate. Informationen zu medizinischem Cannabis müssen daher stets sachlich formuliert sein und dürfen keinen werbenden Charakter aufweisen.
Warum Regulierung für medizinisches Cannabis notwendig ist
Die Gesetzesänderung hat medizinisches Cannabis stärker in die reguläre Arzneimittelversorgung integriert. Damit einher geht ein enger Rahmen, der mehrere Ziele verfolgt:
- Schutz der Patientensicherheit
- Klar definierte Herstellungs- und Qualitätsstandards
- Nachvollziehbarer Warenfluss
- Trennung von Information und Werbung
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Medizinisches Cannabis ist kein frei verfügbares Produkt, sondern eine mögliche Therapieoption, die unter streng regulierten Bedingungen eingesetzt wird. Welche Darreichungsform im Einzelfall überhaupt in Frage kommt, hängt von der ärztlichen Beurteilung ab. Eine Übersicht über in der Schweiz gebräuchliche Formen bietet der Beitrag Cannabisprodukte in der Schweiz.
Die Aufgaben von Swissmedic im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis
Zulassung und Qualitätsprüfung von cannabisbasierten Arzneimitteln
Bevor ein cannabisbasiertes Arzneimittel in der Schweiz genutzt werden darf, muss Swissmedic prüfen, ob es die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Dazu gehören unter anderem:
- geprüfte Qualität der Rohstoffe,
- kontrollierte Herstellungsprozesse,
- Laboranalysen zur Reinheit und Zusammensetzung,
- Angaben zu Sicherheit und sachgerechter Anwendung.
Diese Prüfung entspricht dem Grundprinzip des Heilmittelgesetzes, nach dem nur Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die die Anforderungen an Qualität, Sicherheit und – im Rahmen des Zulassungsverfahrens – Wirksamkeit erfüllen. Damit unterscheidet sich der Umgang mit medizinischem Cannabis nicht grundsätzlich von anderen Arzneimitteln, die unter ärztlicher Verschreibung stehen.
Für Patientinnen und Patienten ist wichtig: Die Zulassung umfasst keine Bewertung, ob ein Produkt im individuellen Fall geeignet ist. Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der behandelnden Fachperson.
Überwachung von Herstellung, Verarbeitung und Import
Neben der Zulassung überwacht Swissmedic, wie medizinisches Cannabis hergestellt und in die Schweiz gelangt. Betriebe, die Cannabis für medizinische Zwecke anbauen, verarbeiten oder importieren möchten, benötigen entsprechende Bewilligungen. Sie müssen nachweisen, dass:
- Produktion und Verarbeitung unter kontrollierten Bedingungen erfolgen,
- die gesetzlichen Vorgaben des Betäubungsmittel- und Heilmittelrechts eingehalten werden,
- Sicherheits- und Qualitätsprozesse dokumentiert sind.
Bei Importen prüft Swissmedic insbesondere, ob die im Ausland hergestellten Präparate vergleichbaren Standards entsprechen und ob der Warenfluss nachvollziehbar dokumentiert ist. Auf diese Weise wird verhindert, dass Produkte ohne ausreichende Qualitätskontrolle in die medizinische Versorgung gelangen.
Abgabe in Apotheken: Zuständigkeiten im Zusammenspiel
Die Abgabe von medizinischem Cannabis erfolgt ausschließlich über Apotheken, die eine entsprechende Bewilligung besitzen. Während Swissmedic die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt und für den übergeordneten Kontrollrahmen verantwortlich ist, obliegt die direkte Aufsicht über öffentliche Apotheken in der Regel den kantonalen Behörden.
Im Zusammenspiel von Swissmedic und den kantonalen Aufsichtsbehörden wird sichergestellt, dass Betäubungsmittel in Apotheken gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelagert, dokumentiert und abgegeben werden.
Damit ist sichergestellt, dass die Abgabe kontrolliert erfolgt und alle Schritte von der Verordnung bis zur Ausgabe nachvollziehbar bleiben. Wer sich näher für den Ablauf in der Apotheke interessiert, findet weitere Informationen im Beitrag Cannabis in der Apotheke kaufen.
Rahmenbedingungen für Ärztinnen und Ärzte
Swissmedic legt die gesetzlichen Vorgaben fest, unter denen verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden dürfen. Dazu gehören:
- die Dokumentationspflicht zum Einsatz betäubungsmittelhaltiger Arzneimittel,
- Vorgaben für eine nachvollziehbare medizinische Begründung,
- Regeln zur sicheren Aufbewahrung und Handhabung von Rezeptformularen.
Wichtig ist: Swissmedic entscheidet nicht, ob medizinisches Cannabis im Einzelfall angewendet wird. Diese Entscheidung liegt immer bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und basiert auf der individuellen medizinischen Situation. Eine ausführliche Darstellung des Verschreibungsprozesses bietet der Beitrag Wie Ärztinnen und Ärzte Cannabis in der Schweiz verschreiben.
Aufsicht über sachliche Informationsvermittlung
Da medizinisches Cannabis verschreibungspflichtig ist, fallen Darstellungen gegenüber der Öffentlichkeit unter die strengen Regeln des Heilmittelgesetzes und der Arzneimittel-Werbeverordnung. Swissmedic überwacht, dass Informationen zu solchen Präparaten:
- sachlich bleiben,
- keine therapeutischen Versprechen enthalten,
- nicht zur Anwendung motivieren,
- sich klar von Werbung abgrenzen.
Die Behörde setzt damit einen wichtigen Rahmen für eine transparente, sichere und rechtlich korrekte Kommunikation.
Wie Swissmedic, Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken Zusammenarbeiten
Damit medizinisches Cannabis in der Schweiz verantwortungsvoll genutzt werden kann, wirken mehrere Stellen innerhalb eines klar geregelten Systems zusammen. Die Aufgaben sind klar verteilt, damit Patientinnen und Patienten eine sichere und nachvollziehbare Versorgung erhalten.
Medizinische Verantwortung: Die Rolle der behandelnden Fachpersonen
Ärztinnen und Ärzte prüfen im individuellen Gespräch, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis überhaupt in Betracht kommt. Grundlage sind:
- die aktuelle gesundheitliche Situation,
- vorausgegangene Therapien,
- mögliche Risiken oder Wechselwirkungen.
Abgabe und praktische Umsetzung in Apotheken
Nach einer ärztlichen Verschreibung erfolgt die Abgabe über Apotheken, die für den Umgang mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln zugelassen sind. Die Apotheken:
- geben das Präparat gemäß der ärztlichen Verordnung aus,
- dokumentieren die Abgabe nach den gesetzlichen Vorgaben,
- stellen die sichere Lagerung im Rahmen der bestehenden Bestimmungen sicher.
Die Aufsicht über Apotheken ist in der Schweiz zweistufig organisiert: Swissmedic definiert den übergeordneten regulatorischen Rahmen, während die kantonalen Behörden für die direkte Kontrolle der Betriebe zuständig sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Vorgaben in der täglichen Versorgung umgesetzt werden.
Was Swissmedic ausdrücklich nicht tut
Ein zentrales Element des Verständnisses der Swissmedic-Aufgaben ist die klare Abgrenzung zu medizinischen Tätigkeiten. Swissmedic:
- beurteilt keine individuellen Therapien,
- entscheidet nicht über Dosierungen oder Behandlungsverläufe,
- spricht keine Empfehlungen für bestimmte Präparate aus,
- formuliert keine Aussagen zu möglichen Behandlungsergebnissen.
Diese Trennung stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie hingehören: in die ärztliche Konsultation.
Einordnung aus Sicht von Patientinnen und Patienten
Für viele Menschen kann der rechtliche Rahmen rund um medizinisches Cannabis zunächst umfangreich wirken. Gleichzeitig schafft er Orientierung: Er garantiert, dass Produkte geprüft sind, die Abläufe nachvollziehbar bleiben und therapeutische Entscheidungen immer medizinisch begründet erfolgen.
Um zu verstehen, weshalb Cannabispräparate überhaupt als Arzneimittel klassifiziert sind und wie sie im Körper wirken können, bietet der Beitrag Wie Cannabis im Körper wirkt eine Übersicht.
Durch die Kombination aus ärztlicher Verantwortung, klaren gesetzlichen Vorgaben und kontrollierten Abläufen erhält medizinisches Cannabis einen definierten Platz innerhalb der therapeutischen Möglichkeiten – ohne von der Regulierung ausgenommen zu sein.
Fazit: Ein verlässlicher Rahmen für eine sichere Anwendung
Die Aufgaben von Swissmedic bilden die Grundlage für eine sichere und gut strukturierte Versorgung mit medizinischem Cannabis. Die Behörde reguliert und überwacht, ohne in individuelle medizinische Entscheidungen einzugreifen.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet dieser Rahmen, dass jede mögliche Anwendung auf geprüften Produkten, klaren Abläufen und einer fundierten ärztlichen Einschätzung basiert. Die Zusammenarbeit zwischen Swissmedic, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken sorgt dafür, dass medizinisches Cannabis verantwortungsvoll und gesetzeskonform eingesetzt wird.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Text dient ausschließlich der neutralen Information über regulatorische Rahmenbedingungen zu medizinischem Cannabis. Er enthält keine Werbung, keine Wirk- oder Dosierungsaussagen und ersetzt nicht die ärztliche Beratung.
Enmedify besteht aus einem Team von führenden ärzten mit jahrelanger Erfahrung in der Cannabis-Therapie. Unsere Ärzte sind spezialisiert auf eine Vielzahl von Indikationen und verfügen über umfassende Erfahrung in der Behandlung mit medizinischem Cannabis.

